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▌Einleitung
Es gibt zahlreiche
Situationen, in denen Immobilieneigentümer, Immobiliennutzer und
Kaufinteressenten von Immobilien eine Antwort auf die Frage benötigen: "Was
ist die Immobilie eigentlich wert?".
Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei einem Erwerb, einer Veräußerung,
einer Beleihung, einer Ehescheidung oder einer Erbauseinandersetzung. In
vorgenannten Fällen wird in der Regel ein Wertgutachten in Auftrag gegeben.
Vorrangig muss jedoch zunächst geklärt werden, welcher Wert maßgebend sein
soll. Dabei wird der Laie sehr schnell feststellen, dass es zahlreiche
unterschiedliche Werte gibt. Den Verkehrswert, den Beleihungswert, den
Verkaufswert, den Versicherungswert, den Einheitswert, den Grundbesitzwert,
etc.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die für die Immobilienbewertung
wesentlichen Werte und die Fälle, in denen diese Werte benötigt werden:
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Wert |
wird benötigt in
folgenden Fällen |
wird ermittelt von |
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Verkehrswert |
- Kauf- bzw.
Verkaufsverhandlungen
- Eigene
Vermögensfeststellung
- Gerichtsurteile
- Bewertungen von Fonds- und Gesellschafteranteilen
- Vermögensauseinandersetzung (Erbfall/ Scheidung)
- Enteignungen
- Entschädigungen
- etc. |
-
Sachverständigen
- Gutachterausschüssen |
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Beleihungswert,
Verkaufswert |
- Beleihung von
Liegenschaften |
- Banken
- Sachverständigen |
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Versicherungswert |
- Abschluss von
Gebäudeversicherungen |
- Versicherungen
|
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Einheitswert,
Grundbesitzwert |
- Besteuerung von
Liegenschaften |
- Finanzamt
|
Aus
der Praxis wird ersichtlich, dass der Verkehrswert der Wert ist, der am
häufigsten benötigt wird. Lediglich in einigen Spezialfällen, wie zum Beispiel
bei der Beleihung, der Versicherung und der steuerlichen Bewertung sind andere
Werte maßgebend. Aber auch viele Banken ermitteln heutzutage zunächst den
Verkehrswert und leiten daraus den Beleihungswert ab. Zudem gilt in der
steuerlichen Bedarfsbewertung, dass bei strittigen Fällen der Verkehrswert und
nicht der vom Finanzamt ermittelte Grund-besitzwert zugrunde zu legen ist.
Immobilien stellen keinen Wert an sich dar. Dieser ergibt sich erst durch
zeitlich veränderliche Nachfrage. Wertvorstellungen und Preise sind folglich
als
dynamische, realistische
und auf den Wertermittlungsstichtag
bezogene Größen zu begreifen.
Die praktische Grundstücksbewertung verlangt nach einer diese Umstände
berücksichtigenden Wertkonvention, einem objektiven Wert- und Preismaß.
Dieses Maß ergibt sich aus der Summe marktweit durchgesetzter
Preisvorstellungen. Naturgemäß sind Übertragungen bzw. Preise auszublenden,
die unter anderen als marktüblichen Gepflogenheiten und Verhältnissen zustande
kommen.
Der Einbezug von Preisen, die im Zuge von Zwangsversteigerungen,
innerbetrieblichem Grundstücksverkehr u. ä. entstehen, würde zu Verzerrungen
des Preisspiegels führen, die den Versuchen einer marktgerechten
Objektivierung der Bewertungsgrundlage widersprechen müssen.
Ziel der Grundstücksbewertung ist es, den Verkehrswert der betreffenden
Objekte zu bestimmen.
Der Gesetzgeber definiert diesen Wert in § 194 BauGB als "durch den Preis
bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht
auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre".
Diese Definition beinhaltet das Gebot, nach betriebswirtschaftlichen oder
bautechnischen Verfahren ermittelte Ergebnisse (Sach- bzw. Ertragswert)
marktbezogen anzupassen.
In der Realität wirft es häufig Schwierigkeiten auf, diese Anforderung zu
erfüllen.
Mangelnde Markttransparenz, unzureichende Datengrundlagen, eine Vielzahl
wertbeeinflussender und wertbildender Faktoren eröffnen Ermessensspielräume.
Dass Lage, Größe und Zuschnitt des betreffenden Grundstücks dessen Wert
beeinflussen, ist somit leicht nachzuvollziehen.
In vielen Fällen bildet auch das möglicherweise bestehende Nutzungs-potential
des betreffenden Grundstücks ein häufig übersehenes, wenngleich entscheidendes
Wertbemessungskriterium. Dies bedeutet, dass sich die Verkehrswertermittlung,
in bestimmten Fällen und in Abhängigkeit vom genauen Wortlaut des
Gutachtenzwecks, auf die ideale Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks und nicht
auf derzeitige Nutzungen richten sollte, sofern eine Umwandlung als
marktüblich und rechtlich unbedenklich zu erachten ist.
Der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters ist nicht gesetzlich
geregelt. Ebenso gibt es keinerlei Verordnungen o. ä. in denen die allgemeinen
oder speziellen Voraussetzungen zur Ausübung des Sachverständigenberufes
festgelegt sind.
Umso bedeutsamer ist es, den Sachverstand sowie das fundierte Fachwissen des
Sachverständigen objektiv einschätzen zu können. Um alle wertbeeinflussenden
Faktoren zu berücksichtigen, muss der Sachverständige nicht nur über eine
fundierte Ausbildung technischer und wirtschaftlicher Art verfügen sondern
sollte auch als aktiver und erfahrener Teilnehmer am Markt die Kompetenz
besitzen, mögliche wertbeeinflussende Faktoren korrekt zu bewerten.
Ganz gleich, ob für die private Vermögensplanung oder den professionellen
Gebrauch:
Der Nutzen eines Wertgutachtens steht und fällt mit der Realitätsnähe der
getroffenen Aussagen.
Immobilien gehören zu den wertbeständigsten Kapitalanlagen. Daher erfreuen sie
sich bei gewerblichen Investoren ebenso wie bei privaten Geldanlegern nach wie
vor besonderer Beliebtheit.
Und: Das Haus oder die Wohnung zur Eigennutzung stehen auch auf der
Wunschliste der meisten Bundesbürger ganz oben.
Wie viel ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung aber wirklich wert ist,
das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Nur eine umfassende und sorgfältige
Wertermittlung durch den Fachmann schafft hier Klarheit.
▌Transparenz für bleibende Werte
Wir führen unter strenger Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie von
Verordnungen und Richtlinien Wertermittlungen für private und gewerbliche
Auftraggeber durch. Die wertmäßigen Auswirkungen von Rechten und Belastungen
werden ebenso berücksichtigt wie die Nachhaltigkeit der erzielbaren Erträge.
Eine komplizierte Materie, die wir auch für den Laien verständlich
aufbereiten. So entsteht ein realistisches Bild Ihrer aktuellen
Immobilienwerte.
▌Eine sichere Grundlage für die private Vermögensplanung
Ein fundiertes Wertgutachten gibt Sicherheit, wenn es um Entscheidungen in
Immobilienangelegen-heiten geht. Und die sind, auch im privaten Bereich,
häufiger, als man zunächst denkt.
▪
Beim Kauf einer Immobilie schafft ein Wertgutachten Klarheit über die
Angemessenheit des geforderten Kaufpreises.
▪
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, hilft Ihnen die Wertermittlung bei
der Festlegung eines realistischen Verkaufspreises.
So gehen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken oder aber wegen eines
überzogenen, unrealistischen Preises auf Ihrem Angebot sitzen bleiben.
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Für die Beleihung einer Immobilie verlangen die Kreditinstitute in der Regel
ein Wertgutachten bei uns erhalten Sie dies von neutraler Stelle.
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In Erbschaftsfragen oder auch bei Ehescheidungen ist eine seriöse
Wertermittlung Grundlage für gerechten Ausgleich.
▪
Sie wollen Ihren Immobilienbesitz ausreichend versichern. Auch hier erhalten
Sie Klarheit durch eine zeitgerechte Bewertung.
▌Umfassende Dienstleistungen für gewerbliche Investoren
Professionelles Immobilienmanagement ist auf aktuelle und exakte Daten zum
Wert der Objekte im Bestand angewiesen. Besonders für bundesweit agierende
Investoren sind wir auf dem Gebiet der Wertermittlung von Immobilien der
ideale Partner.
▪
Mit einem dichten Netz von freien Sachverständigen, die im Spezialbereich der
Immobilienwert-ermittlung alle die gleiche Ausbildung durchlaufen haben, sind
wir in ganz Deutschland präsent.
Ihr Vorteil: schneller und flexibler Einsatz, geringe Wegekosten.
▪
Wie auch wir, werden diese Sachverständigen, unter Beachtung der aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien, kontinuierlich aus-
und weitergebildet.
Ihr Vorteil: zuverlässige Wertgutachten, die auch einer kritischen
Prüfung standhalten.
▪
Anfragen und Aufträge können zentral über uns, in enger Abstimmung mit dem
jeweiligen Sachverständigen vor Ort, koordiniert werden.
Ihr Vorteil: Sie
haben für die Bewertung mehrerer Immobilien nur einen Ansprechpartner, ganz
gleich, wo die Objekte gelegen sind.
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Durch die Zusammenarbeit mit diesen zahlreichen Sachverständigen können
bundesweit Daten ausgewertet werden. Somit erhalten wir ein detailliertes Bild
des Immobilienmarkts in Deutschland.
Ihr Vorteil: Unsere Wertermittlungen sind realistisch und marktgerecht.
▌Ergänzende Dienstleistungen
Sofern seitens unserer Kunden und Auftraggeber gewünscht, muss unsere
Dienstleistung nicht bei der Wertermittlung enden.
Durch unsere eigene Immobilienfirma, der BERNHARD GmbH, ist es uns möglich,
die bewerteten Immobilien auch zur Vermarktung vorzubereiten oder im
Kundenauftrag den Verkauf durchzuführen.
Aufgrund der eigenen Bauträgertätigkeit und der Leistungen im Bereich
Baumanagement ist es der BERNHARD GmbH auch möglich brachliegende
Grundstückspotentiale zu ermitteln und daraus ggf. einen Mehrwert für den
Grundstückseigentümer zu generieren.
Durch unsere Kooperation mit weiteren Dienstleistern, wie u. a. dem IHN
International Hospitality Network, Weinheim, bieten wir unseren Kunden auch
für klassische Gewerbeimmobilien sowie für Spezialimmobilien wie Hotels und
Seniorenpflegeinrichtungen ein breites Leistungsspektrum im Bereich
Wertermittlung und Immobilienrating.
Merzhausen, September
2004
Patrick Bernhard
Dipl.-Ing.
(FH) - Architekt BDB
Diplom-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken,
für Mieten und Pachten |