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▌Einleitung
zur Verkehrswertermittlung
Es gibt zahlreiche
Situationen, in denen Immobilieneigentümer, Immobiliennutzer und
Kaufinteressenten von Immobilien eine Antwort auf die Frage benötigen:
"Was ist die Immobilie eigentlich wert?".
Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei einem Erwerb, einer
Veräußerung, einer Beleihung, einer Ehescheidung oder einer
Erbauseinandersetzung. In vorgenannten Fällen wird in der Regel ein
Wertgutachten in Auftrag gegeben.
Vorrangig muss jedoch zunächst geklärt werden, welcher Wert maßgebend
sein soll. Dabei wird der Laie sehr schnell feststellen, dass es
zahlreiche unterschiedliche Werte gibt. Den Verkehrswert, den
Beleihungswert, den Verkaufswert, den Versicherungswert, den
Einheitswert, den Grundbesitzwert, etc.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die für die
Immobilienbewertung wesentlichen Werte und die Fälle, in denen diese
Werte benötigt werden:
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Wert |
wird benötigt in folgenden Fällen |
wird ermittelt von |
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Verkehrswert |
- Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen
- Eigene Vermögensfeststellung
- Gerichtsurteile
- Bewertungen von Fonds- und Gesellschafteranteilen
- Vermögensauseinandersetzung (Erbfall/ Scheidung)
- Enteignungen
- Entschädigungen
- etc. |
- Sachverständigen
- Gutachterausschüssen |
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Beleihungswert, Verkaufswert |
- Beleihung von Liegenschaften |
- Banken
- Sachverständigen |
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Versicherungswert |
- Abschluss von Gebäudeversicherungen |
- Versicherungen |
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Einheitswert, Grundbesitzwert |
- Besteuerung von Liegenschaften |
- Finanzamt |
Aus
der Praxis wird ersichtlich, dass der Verkehrswert der Wert ist, der am
häufigsten benötigt wird. Lediglich in einigen Spezialfällen, wie zum
Beispiel bei der Beleihung, der Versicherung und der steuerlichen
Bewertung sind andere Werte maßgebend. Aber auch viele Banken ermitteln
heutzutage zunächst den Verkehrswert und leiten daraus den
Beleihungswert ab. Zudem gilt in der steuerlichen Bedarfsbewertung, dass
bei strittigen Fällen der Verkehrswert und nicht der vom Finanzamt
ermittelte Grund-besitzwert zugrunde zu legen ist.
Immobilien stellen keinen Wert an sich dar. Dieser ergibt sich erst
durch zeitlich veränderliche Nachfrage. Wertvorstellungen und Preise
sind folglich als
dynamische,
realistische und auf den Wertermittlungsstichtag
bezogene Größen zu begreifen.
Die praktische Grundstücksbewertung verlangt nach einer diese Umstände
berücksichtigenden Wertkonvention, einem objektiven Wert- und Preismaß.
Dieses Maß ergibt sich aus der Summe marktweit durchgesetzter
Preisvorstellungen. Naturgemäß sind Übertragungen bzw. Preise
auszublenden, die unter anderen als marktüblichen Gepflogenheiten und
Verhältnissen zustande kommen.
Der Einbezug von Preisen, die im Zuge von Zwangsversteigerungen,
innerbetrieblichem Grundstücksverkehr u. ä. entstehen, würde zu
Verzerrungen des Preisspiegels führen, die den Versuchen einer
marktgerechten Objektivierung der Bewertungsgrundlage widersprechen
müssen.
Ziel der Grundstücksbewertung ist es, den Verkehrswert der betreffenden
Objekte zu bestimmen.
Der Gesetzgeber definiert diesen Wert in § 194 BauGB als "durch den
Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Bewertung
bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre".
Diese Definition beinhaltet das Gebot, nach betriebswirtschaftlichen
oder bautechnischen Verfahren ermittelte Ergebnisse (Sach- bzw.
Ertragswert) marktbezogen anzupassen.
In der Realität wirft es häufig Schwierigkeiten auf, diese Anforderung
zu erfüllen.
Mangelnde Markttransparenz, unzureichende Datengrundlagen, eine Vielzahl
wertbeeinflussender und wertbildender Faktoren eröffnen
Ermessensspielräume.
Dass Lage, Größe und Zuschnitt des betreffenden Grundstücks dessen Wert
beeinflussen, ist somit leicht nachzuvollziehen.
In vielen Fällen bildet auch das möglicherweise bestehende
Nutzungs-potential des betreffenden Grundstücks ein häufig übersehenes,
wenngleich entscheidendes Wertbemessungskriterium. Dies bedeutet, dass
sich die Verkehrswertermittlung, in bestimmten Fällen und in
Abhängigkeit vom genauen Wortlaut des Gutachtenzwecks, auf die ideale
Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks und nicht auf derzeitige Nutzungen
richten sollte, sofern eine Umwandlung als marktüblich und rechtlich
unbedenklich zu erachten ist.
Der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters ist nicht gesetzlich
geregelt. Ebenso gibt es keinerlei Verordnungen o. ä. in denen die
allgemeinen oder speziellen Voraussetzungen zur Ausübung des
Sachverständigenberufes festgelegt sind.
Umso bedeutsamer ist es, den Sachverstand sowie das fundierte Fachwissen
des Sachverständigen objektiv einschätzen zu können. Um alle
wertbeeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen, muss der
Sachverständige nicht nur über eine fundierte Ausbildung technischer und
wirtschaftlicher Art verfügen sondern sollte auch als aktiver und
erfahrener Teilnehmer am Markt die Kompetenz besitzen, mögliche
wertbeeinflussende Faktoren korrekt zu bewerten.
Ganz gleich, ob für die private Vermögensplanung oder den
professionellen Gebrauch:
Der Nutzen eines Wertgutachtens steht und fällt mit der Realitätsnähe
der getroffenen Aussagen.
Immobilien gehören zu den wertbeständigsten Kapitalanlagen. Daher
erfreuen sie sich bei gewerblichen Investoren ebenso wie bei privaten
Geldanlegern nach wie vor besonderer Beliebtheit.
Und: Das Haus oder die Wohnung zur Eigennutzung stehen auch auf der
Wunschliste der meisten Bundesbürger ganz oben.
Wie viel ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung aber wirklich wert
ist, das hängt von zahlreichen Faktoren ab. Nur eine umfassende und
sorgfältige Wertermittlung durch den Fachmann schafft hier Klarheit.
▌Transparenz
für bleibende Werte
Wir führen unter strenger Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
sowie von Verordnungen und Richtlinien Wertermittlungen für private und
gewerbliche Auftraggeber durch. Die wertmäßigen Auswirkungen von Rechten
und Belastungen werden ebenso berücksichtigt wie die Nachhaltigkeit der
erzielbaren Erträge. Eine komplizierte Materie, die wir auch für den
Laien verständlich aufbereiten. So entsteht ein realistisches Bild Ihrer
aktuellen Immobilienwerte.
▌Eine
sichere Grundlage für die private Vermögensplanung
Ein fundiertes Wertgutachten gibt Sicherheit, wenn es um Entscheidungen
in Immobilienangelegen-heiten geht. Und die sind, auch im privaten
Bereich, häufiger, als man zunächst denkt.
▪
Beim Kauf einer Immobilie schafft ein Wertgutachten Klarheit über die
Angemessenheit des geforderten Kaufpreises.
▪
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, hilft Ihnen die
Wertermittlung bei der Festlegung eines realistischen Verkaufspreises.
So gehen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken oder aber wegen
eines überzogenen, unrealistischen Preises auf Ihrem Angebot sitzen
bleiben.
▪
Für die Beleihung einer Immobilie verlangen die Kreditinstitute in der
Regel ein Wertgutachten bei uns erhalten Sie dies von neutraler Stelle.
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In Erbschaftsfragen oder auch bei Ehescheidungen ist eine seriöse
Wertermittlung Grundlage für gerechten Ausgleich.
▪
Sie wollen Ihren Immobilienbesitz ausreichend versichern. Auch hier
erhalten Sie Klarheit durch eine zeitgerechte Bewertung.
▌Umfassende
Dienstleistungen für gewerbliche Investoren
Professionelles Immobilienmanagement ist auf aktuelle und exakte Daten
zum Wert der Objekte im Bestand angewiesen. Besonders für bundesweit
agierende Investoren sind wir auf dem Gebiet der Wertermittlung von
Immobilien der ideale Partner.
▪
Mit einem dichten Netz von freien Sachverständigen, die im
Spezialbereich der Immobilienwert-ermittlung alle die gleiche Ausbildung
durchlaufen haben, sind wir in ganz Deutschland präsent.
Ihr Vorteil: schneller und flexibler Einsatz, geringe Wegekosten.
▪
Wie auch wir, werden diese Sachverständigen, unter Beachtung der
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien,
kontinuierlich aus- und weitergebildet.
Ihr Vorteil: zuverlässige Wertgutachten, die auch einer
kritischen Prüfung standhalten.
▪
Anfragen und Aufträge können zentral über uns, in enger Abstimmung mit
dem jeweiligen Sachverständigen vor Ort, koordiniert werden.
Ihr Vorteil:
Sie haben für die Bewertung mehrerer Immobilien nur einen
Ansprechpartner, ganz gleich, wo die Objekte gelegen sind.
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Durch die Zusammenarbeit mit diesen zahlreichen Sachverständigen können
bundesweit Daten ausgewertet werden. Somit erhalten wir ein
detailliertes Bild des Immobilienmarkts in Deutschland.
Ihr Vorteil: Unsere Wertermittlungen sind realistisch und
marktgerecht.
▌Ergänzende
Dienstleistungen
Sofern seitens unserer Kunden und Auftraggeber gewünscht, muss unsere
Dienstleistung nicht bei der Wertermittlung enden.
Durch unsere eigene Immobilienfirma, der BERNHARD GmbH, ist es uns
möglich, die bewerteten Immobilien auch zur Vermarktung vorzubereiten
oder im Kundenauftrag den Verkauf durchzuführen.
Aufgrund der eigenen Bauträgertätigkeit und der Leistungen im Bereich
Baumanagement ist es der BERNHARD GmbH auch möglich brachliegende
Grundstückspotentiale zu ermitteln und daraus ggf. einen Mehrwert für
den Grundstückseigentümer zu generieren.
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